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KI-generierten Bilder mit menschlichen Gesichtern Fluch oder Segen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der heutigen digitalen Ära erleben wir stetig wachsende technologische Fortschritte, die unseren Arbeitsalltag stetig auf den Kopf stellen. Ein solches Wunderwerk der Technik sind Künstliche Intelligenzen (KIs), die in der Lage sind, Bilder von menschlichen Gesichtern zu generieren, die so realistisch aussehen, dass sie oft nicht von echten Fotos zu unterscheiden sind. Doch sollten wir diese Bilder zur Bewerbung von Reisen wirklich verwenden? Lassen Sie uns einen Blick darauf werfen, warum dies gefährlich sein kann und wie es sich auf das Recht am eigenen Bild auswirkt.

1. Fehlende Einwilligung: Auch wenn ein KI-generiertes Bild nicht direkt einer realen Person entspricht, setzt es sich doch aus Merkmalen verschiedener Menschen zusammen. Wenn diese Bilder veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden, besteht das Risiko, dass jemand sein eigenes Gesicht – oder Teile davon – wiedererkennt. Ohne ausdrückliche Einwilligung verletzt dies das Recht am eigenen Bild oder andere Persönlichkeitsrechte und kann zu hohen Abmahnkosten führen.

2. Potenzielle Missbrauchsgefahren: KI-generierte Bilder könnten in falschen Kontexten eingesetzt werden, beispielsweise für betrügerische Identitäten, Fake-Profile oder um Personen in ein falsches Licht zu rücken. Dies könnte nicht nur für die betroffenen Individuen schädlich sein, sondern auch rechtliche Konsequenzen für die Verwender haben.

3. Risiko für Fehlinformationen: In einer Zeit, in der Fake News und Desinformation weit verbreitet sind, könnten KI-generierte Gesichter dazu beitragen, falsche Geschichten glaubhafter erscheinen zu lassen. Das Vertrauen in digitale Inhalte würde weiter schwinden.

Unser Fazit: Während die Technologie hinter KI-generierten Gesichtern beeindruckend ist, birgt sie Risiken und Herausforderungen, die wir ernst nehmen. Die Verwendung solcher Bilder ohne sorgfältige Überlegung kann zu rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Problemen führen. So lange es vom Gesetzgeber keine einheitlichen und klaren Regelungen zu KI-generierten Bildern im Einklang mit dem „Recht am eigenen Bild“ gibt, verzichten wir auf die Verwendung solcher Bilder mit „Klar-Gesichtern“ im kommerziellen Bereich.

PS: Außerdem sind echte Menschen mit echter Seele immer die besten Botschafter für eine starke Marke!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Dennis Lipfert

 

Komplettes Designkonzept für T.Touristik umgesetzt

Für unseren Kunden T. Touristik durften wir ein komplettes Designkonzept umsetzten. In enger Absprache mit dem Geschäftsführer Tim Melzer haben wir zusammen nach Kundenvorstellungen ein neues Design in "Retro-Optik" entwickelt.

Im Vordergrund steht symbolisch eine Palme, die stellvertretend für Urlaub und Fernweh stehen soll. Das Farbspektrum soll an einen romantischen Sonnenuntergang mit Insel im Meer erinnern und wurde als Farbverlauf umgesetzt.

Als Besonderheit dient zudem die Hervorhebung der einzelnen Jahreszeiten, welche jeweils eine bestimmte Farbe zugeordnet sind.

Hier geht's zum ausführlichen Beitrag:

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